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      Hummer: „7-Punkte-Programm soll die heimische Wirtschaft entlasten!“

      20. Juni 2016

      Eine spürbare Entlastung der heimischen Betriebe ist das Gebot der Stunde – für den über-fälligen Aufschwung und den Erhalt der Arbeitsplätze. „Mit einem 7-Punkte-Programm wollen wir die Wirtschaft dabei unterstützen und aufzeigen, mit welch einfachen Mitteln man die regionalen Unternehmer und deren Mitarbeiter entlasten kann“, betont WB-Landesobfrau Doris Hummer. Gemeinsam mit Direktor Wolfgang Greil haben die WB-Delegierten für das Wirtschaftsparlament daher einige wesentliche Punkte ausgearbeitet, deren Umsetzung die Arbeit für heimische Betriebe entscheidend erleichtern würde.

      1. Bildungs- und Berufsentscheidungen dürfen nicht dem Zufall überlassen werden: WB-Direktor Wolfgang Greil fordert die WKOÖ daher auf, sich sich beim Land Oberösterreich – insbesondere beim Wirtschaftsressort – dafür einzusetzen, dass die Potenzialanalyse auch in den kommenden Jahren im selben Umfang durch das Land OÖ gefördert wird.
      2. Erfolgreicher Standort braucht leistbare Mobilität und taugliche Verkehrsinfrastruktur: Spartenobmann Transport und Verkehr Johannes Hödlmayr fordert daher, weiterhin Maßnahmen in Richtung aller relevanten Entscheidungsträger zur Erreichung der eingangs erwähnten Ziele zu setzen, um auch in Zukunft einen positiven Beitrag für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich leisten zu können.
      3. Einführung einer elektronischen Bauarbeiter-Card „E-Bau“: Spartenobmann Gewerbe und Handwerk Leo Jindrak sieht darin ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping ausländischer Firmen, weil inländische Firmen in diesem Bereich erheblich benachteiligt sind und so die Voraussetzungen gleichgestellt wären.
      4. Neue Wege in der Arbeitsmarktpolitik gehen: Fachgruppenobfrau Ursula Krepp will erreichen, dass durch den spürbaren Abbau von Bürokratie, mehr Flexibilität bei Arbeitszeit und Lohnfindung sowie eine deutliche Senkung der Sozialabgaben, weiters durch die Optimierung/Standardisierung der in den AMS-Regionalgeschäftsstellen stattfindenden Vermittlungsprozesse sowie durch den Ausbau des „Kombilohns“ (altersunabhängig, unbürokratischer, höher) Arbeitsaufnahmen attraktiver und damit die Arbeitslosenquote gesenkt sowie Unternehmen die fehlenden Arbeitskräfte zugeführt werden können.
      5. Ein neues Abrechnungsmodell für Aushilfskräfte: Tourismus-Spartenobmann Robert Seeber wünscht sich ein praktikables System, um Aushilfskräfte, die in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, ihre Aushilfstätigkeit betreffend endbesteuert und damit praktikabel abzurechnen. Aushilfen waren immer wieder mit Nachzahlungen konfrontiert, die Betriebe selbst hatten für stundenweise Aushilfen die Lohnverrechnung in Gang zu setzen. Mit einem bereits vorgestellten Modell wie dem „Aushilfen-Scheck“ könnte das Problem rasch gelöst werden.
      6. Verhinderung einer Änderung der Gewährleistungsfristen: Derzeit muss der Einzelhändler innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf beweisen, dass eine Ware zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei war, um nicht gewährleisten zu müssen (Beweislastumkehr). Ab dem 7. Monat hat der Konsument zu beweisen, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war. Martin Sonntag kritisiert eine jetzt geplante Fristverlängerung auf zwei Jahre und fordert, dass sich die Wirtschaftskammer Österreich massiv gegen eine Verlängerung der Gewährleistungsfristen – insbesondere jener für die Umkehr der Beweislast – einsetzen müsse.
      7. Mit Beteiligungsfreibetrag mehr Investitionen für die Österreichischen Unternehmen ermöglichen: WKOÖ-Vizepräsidentin Angelika Sery-Froschauer fordert eine rasche Umsetzung …
      • Zur Forcierung von Business Angels-Investments und privaten Investments in KMU soll ein Beteiligungsfreibetrag in Höhe von mindestens 100.000 Euro eingeführt werden.
      • Der Beteiligungsfreibetrag soll flexibel auf 5 Jahre aufgeteilt werden können.
      • Die Höhe des Beteiligungsbetrags bezieht sich auf den Investor, kann somit von diesem auch für mehrere kleine Beteiligungsprojekte (zB. Crowdinvesting) beansprucht werden.
      • Der Beteiligungsfreibetrag soll so gestaltet werden, dass das zu versteuernde Einkommen durch den Freibetrag gemindert wird.
      • Der Beteiligungsfreibetrag soll sich in seiner Ausgestaltung an private Investoren richten. Beteiligungsgesellschaften sollen steuerliche Incentives geboten werden.
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