2G-Nachweis
11. Januar 2022
Informationen zur Umsetzung
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11. Januar 2022
Informationen zur Umsetzung
Ab 11. Jänner 2022 muss der 2G-Nachweis im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden. Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs sind davon ausgenommen.
Zuständig dafür sind die BetreiberInnen. Zur Kontrolle eignet sich für viele Branchen
die GreenCheck App:
2G-Nachweis: