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      2G-Nachweis

      11. Januar 2022

      Informationen zur Umsetzung

      Ab 11. Jänner 2022 muss der 2G-Nachweis im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden. Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs sind davon ausgenommen.

      Zuständig dafür sind die BetreiberInnen. Zur Kontrolle eignet sich für viele Branchen
      die GreenCheck App:

      Infos zur GreenCheck App

       

      2G-Nachweis:

      Aushang für Betriebe

       

       

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