Klarstellung zu Mischbetrieben im Handel
23. März 2020
Manche Handelsunternehmen führen in ihrem Normalbetrieb ein breites Sortiment an Waren. Ein solches kann Angebote sowohl aus – gemäß jüngster Verordnungen – gesperrten, als auch nicht-gesperrten Branchen umfassen („Mischbetriebe“). Demnach sollen in Mischbetrieben ausschließlich jene Waren angeboten werden, die auch spezialisierte Fachgeschäfte verkaufen dürfen. Somit kann der Handel mit Lebensmitteln fortgeführt werden, wogegen z.B. Gartenmöbel…