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      Hilfe für indirekt betroffene Betriebe

      16. Februar 2021

      Ab sofort wird nicht nur den geschlossenen Betrieben sondern allen, die jetzt aufgrund der Dauer der Krise massive Umsatzeinbrüche hatten geholfen!

      Soeben hat die Bundesregierung neue Hilfen für unsere Unternehmen präsentiert: Die heute vorgestellten Maßnahmen sollen vor allem Betriebe unter die Arme greifen, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage von massiven Ausfällen betroffen sind. Dank der Hartnäckigkeit der Bundesregierung gegenüber der EU, wird die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen von 800.000 Euro jetzt doch auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Die entsprechenden Richtlinien wurden bereits bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort. Durch die bisherigen Hilfen sind bereits 670 Unternehmen am Deckel der Direktzuschüsse von 800.000 Euro angestoßen. Diese Firmen beschäftigen 300.000 Arbeitnehmer in Österreich. Mit der aktuellen Ausweitung wird diesen Firmen weitergeholfen, Liquidität gesichert und Arbeitsplätze gerettet.

       

      Anhebung Beihilfen:

      • Auf nationaler Ebene wurden rasch die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, damit die laufenden Hilfsprogramme so rasch wie möglich an den neuen Rahmen angepasst werden können.
      • Die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort.
      • Die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen nach Artikel 3.1 von 800.000 Euro wurde auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben.
      • Für den Verlustersatz wird die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro angehoben. Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung des Betrages und somit die volle Ausschöpfung des Rahmens.

       

      Ausfallsbonus:

      • Ist ab heute Nachmittag beantragbar.
      • Zeitraum: November 2020 bis Juni 2021; der Ausfallsbonus kommt somit auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt durch die COVID Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem einen hohen Umsatzausfall erlitten haben.
      • Ersatzrate: bis zu 30% des Umsatzes:
      • die Hälfte Ausfallsbonus, die andere Hälfte: Vorschuss auf Fixkostenzuschuss II
      • Wenige (5) Klicks, die Eingabe des Namens und der Kontonummer und das Geld ist in etwa 10 Tagen am Konto.

       

      Umsatzersatz für indirekt Betroffene:

      • Zeitraum: wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene soll der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt werden.
      • Antragsvoraussetzungen: Mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben.
      • Im Betrachtungszeitraum mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019).
      • Ersatzrate: es gelten grundsätzlich dieselben Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene
      • Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Beantragung zu gewähren.

       

       

      „Wir haben für die Hilfe von indirekt betroffenen Betrieben gekämpft die jetzt aufgrund der Dauer der Krise massive Umsatzeinbrüche haben. Dies wurde nun erfolgreich umgesetzt. Die Beantragung erfolgt mit wenigen Klicks ab heute Nachmittag über FinanzOnline.“

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