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      Krankenkassen: Unterschiedliche Beitragserhöhungen

      5. Juli 2007

      Bei Arbeitern nur Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags vorgesehen - Hundstorfer und Leitl präsentierten Details der Einigung

      Die Auswirkung der Anhebung der Sozialversicherungs-Beiträge zur Finanzierung der Krankenkassen wird sich unterschiedlich auf die Berufsgruppen auswirken. Bei den Angestellten wird die Last zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und -geber aufgeteilt. Demnach soll es bei beiden eine Anhebung um 0,075 Prozent geben. Bei den Arbeitern wird die Erhöhung um 0,15 Prozent ausschließlich dem Arbeitgeberbeitrag aufgeschlagen. Dies kündigten ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer (S) und Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl (V) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag an.

      Bei den Gewerbetreibenden wird es hingegen eine Senkung des Krankenversicherungs-Beitrages um 1,45 Prozent geben, bei den Bauern eine Anhebung um 0,15 Prozent. Differenzierter sieht es bei den Beamten aus: Hier ist eine Anhebung des Arbeitgeberbeitrages um 0,35 Prozent vorgesehen, allerdings auch die Streichung des Zuschlags für erweiterte Heilbehandlung von 0,40 Prozent. Insgesamt handelt es sich also um eine Senkung von 0,05 Prozent des Beitrags. Bei den Arbeitgebern ist hier keine Anhebung geplant. Damit sind die Krankenkassenbeiträge bei allen Berufsgruppen auf 7,65 Prozent vereinheitlicht.

      Insgesamt sollen die Beitragserhöhungen-Erhöhung den Krankenkassen rund 150 Mill. Euro bringen. Weitere 150 Millionen sollen durch Einsparungen – bei Leistungen, Medikamenten und Verwaltung – erfolgen.

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