Kurzarbeit – Aktuelle AMS Neuerungen
24. März 2020
Die „Corona-Kurzarbeit“ ist noch einmal ein Stück attraktiver geworden. Denn das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand.Üblicherweise muss ein Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen, wenn sein Mitarbeiter im Rahmen einer Kurzarbeit krank wird. Diesmal soll aber das AMS einen Teil der Kosten für Arbeitszeiten, die aufgrund von Krankenstand entfallen, übernehmen.…