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      Kurzarbeit – Aktuelle AMS Neuerungen

      24. März 2020

      Die „Corona-Kurzarbeit“ ist noch einmal ein Stück attraktiver geworden. Denn das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand.Üblicherweise muss ein Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen, wenn sein Mitarbeiter im Rahmen einer Kurzarbeit krank wird. Diesmal soll aber das AMS einen Teil der Kosten für Arbeitszeiten, die aufgrund von Krankenstand entfallen, übernehmen.…

      Die „Corona-Kurzarbeit“ ist noch einmal ein Stück attraktiver geworden. Denn das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand.
      Üblicherweise muss ein Arbeitgeber die Lohnkosten übernehmen, wenn sein Mitarbeiter im Rahmen einer Kurzarbeit krank wird. Diesmal soll aber das AMS einen Teil der Kosten für Arbeitszeiten, die aufgrund von Krankenstand entfallen, übernehmen. Gibt es im Unternehmen Kurzarbeit und wird die Arbeitszeit etwa von 40 auf zehn Stunden reduziert, dann werden drei Viertel des Krankenstands vom AMS getragen, ein Viertel zahlt das Unternehmen.

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