Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert
29. November 2021
Neue Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung und Bonus für Beschäftigte
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29. November 2021
Neue Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung und Bonus für Beschäftigte
Angesichts der derzeit sehr hohen Infektionszahlen und des notwendigen Lockdowns hat sich das Arbeitsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf verständigt, die Corona-Kurzarbeit – jene Form der Kurzarbeit, die besonders betroffene Betriebe erhalten und die ursprünglich Ende des Jahres ausgelaufen wäre – bis Ende März 2022 zu verlängern.
Zudem wurden folgende Neuerungen beschlossen:
Erleichterte Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Kurzarbeit
Aufgrund der aktuell herausfordernden Situation wurden administrative Erleichterungen für Betriebe bei der Beantragung der Kurzarbeit geschaffen.
Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe
Der heimische Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise Die Kurzarbeit hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt. Über 1,3 Millionen Arbeitsplätze konnten seit Pandemie-Beginn so gesichert werden, viele davon in Gastronomie und Tourismus. Da das bisherige Modell der Kurzarbeit jedoch nur für Beschäftigte konzipiert war, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren, haben Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit den Sozialpartnern eine Lösung vereinbart.
Zu den Details:
Zusatzzahlung von 500 Euro für Langzeit-Kurzarbeitende
Neu ist zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro netto erhalten.
Ziel der Maßnahme ist es, Beschäftigte, die bereits besonders lang in Kurzarbeit sind, finanziell zu unterstützen.
Die Regelung gilt für Personen in Kurzarbeit, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist.