Kurzarbeit – Klarstellung zu Lockdown-Sonderregelungen
15. Dezember 2020
Seitens des AMS-Vorstand ist es zu wichtigen Klarstellungen hinsichtlich Änderungen und Auslegungen der Kurzarbeits-Bestimmungen gekommen.
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15. Dezember 2020
Seitens des AMS-Vorstand ist es zu wichtigen Klarstellungen hinsichtlich Änderungen und Auslegungen der Kurzarbeits-Bestimmungen gekommen.
Seitens des AMS-Vorstand ist es zu wichtigen Klarstellungen hinsichtlich Änderungen und Auslegungen der Kurzarbeits-Bestimmungen aufgrund der Verlängerung des Lockdowns gekommen.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Aufgrund der Regierungsankündigung hinsichtlich Verlängerung des Teil-Lockdowns bis 6. Jänner 2021 für die Gastronomie und Beherbergung, ist mit einer weiteren Richtlinien-Änderung zu rechnen. Wir werden über dahingehende Anpassungen umgehend informieren.
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