KURZARBEIT: Lockdown – bedingte Fristverlängerung bis 17. Februar 2021
12. Februar 2021
Aufgrund der verlängerten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung wurde vom AMS-Vorstand eine Fristverlängerung für gewisse Bestimmungen der Kurzarbeits-Richtlinie bis vorläufig 17. Februar 2021 beschlossen.