- Klarstellung zur Antragsfrist: Die Frist für die rückwirkende Antragstellung für Projekte mit einem Beginndatum ab 1. April 2021 läuft bis Mittwoch, 5. Mai 2021. (ACHTUNG: Ursprünglich wurde Donnerstag, 6. Mai 2021 in Aussicht gestellt!)
- Danach gilt während etwaiger behördlicher Lockdowns eine rückwirkende Antragsfrist von zwei Wochen ab Beginn des jeweiligen Begehrens. Ab Aufhebung des Lockdowns sind Begehren (Erst- und Verlängerungsbegehren) vor Beginn der Kurzarbeit einzubringen.
- Erleichterte Antragstellung (Entfall der Bestätigung des Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder/Bilanzbuchhalter) für Betriebe in Lockdown-Branchen laut Beilage der Kurzarbeits-Richtlinie (ACHTUNG: Ident mit Liste beim Kurzarbeitsbonus, NICHT ident mit Liste der KUA-Phase 3) und für alle Unternehmen, die nur für die Zeit des Lockdowns beantragen.
- 100% Ausfallstunden bei Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen sind: Die 100%-Regelung gilt nach wie vor, bezieht sich aber aktuell nur auf den Lockdown-Zeitraum bis vorläufig 11. April 2021 (Weitere Verlängerungen sind zu erwarten
- Ausbildungspflicht für Lehrlinge: Die Verpflichtung, 50% der Ausfallstunden für Weiterbildung zu nutzen (Ausnahme: Zeiten eines verordneten Lockdowns, aktuell vom 1. April bis 11. April 2021) endet mit dem Monat vor der positiven Ablegung der Lehrabschlussprüfung.
- Kurzarbeitsbeihilfe bei schwankenden Entgeltbestandteilen:
- Klarstellung, dass der 3 Monatsschnitt der letzten 3 vollentlohnten Kalendermonaten vor Kurzarbeit heranzuziehen ist.
- Klarstellung, dass Einkommenserhöhungen im Zusammenhang mit der Abgeltung des Trinkgeldentfalls im maximalen Ausmaß von 5% toleriert werden.
- Verrechenbare Ausfallstunden werden mit der auf das Monat umgerechneten Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit begrenzt.
Schulungskostenförderung während Kurzarbeit
Die Förder-Richtlinie wurde nun im AMS-Verwaltungsrat beschlossen. Damit wird die während der Phase 3 bestehende Fördermöglichkeit (Weiterbildungsmöglichkeit während Ausfallstunden, 60%ige Förderung der Kosten der Weiterbildungen) auch verbindlich für Phase 4 verlängert.
Detailinformationen zur Schulungskostenbeihilfe