Kurzarbeit – Neue Rahmenbedingungen ab 1. Juli 2021
7. Juni 2021
Die Regierung hat sich heute mit den Sozialpartnern auf die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Corona-Kurzarbeit in Phase 5 ab 1. Juli 2021 geeinigt.
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7. Juni 2021
Die Regierung hat sich heute mit den Sozialpartnern auf die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Corona-Kurzarbeit in Phase 5 ab 1. Juli 2021 geeinigt.
Die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni aus.
Um die weiterhin von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen zu unterstützen und für die betroffenen Branchen eine erstrebenswerte Planungssicherheit zu gewährleisten, hat man sich auf zwei differenzierte Modelle geeinigt:
Es wird sobald die verbindlichen Rechtsgrundlagen (neue Förder-Richtlinie, Sozialpartner-Vereinbarung etc.) zur Verfügung stehen unter nachfolgendem Link unverzüglich über weitere Details zu den Rahmenbedingungen und die Antragsstellung für Phase 5 informiert.