KURZARBEIT Phase 3
16. Oktober 2020
Seit 2. Oktober können Unternehmen zudem die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 beim Arbeitsservice (AMS) beantragen.
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16. Oktober 2020
Seit 2. Oktober können Unternehmen zudem die dritte Phase der Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 beim Arbeitsservice (AMS) beantragen.
Die Kriterien wurden insoweit abgeändert, dass nun mehr gearbeitet werden muss; zudem müssen die Betriebe die Reduktion der Arbeitszeit rechtfertigen. Außerdem müssen bei einem Kurzarbeitsantrag die vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Für betroffene Arbeitnehmer ändert sich nichts, sie erhalten je nach Einkommen weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent ihres Nettogehalts oder Lohns – die Arbeitszeit liegt zwischen 30 und 80 Prozent. Die Arbeitgeber zahlen die Kosten für die tatsächlich geleistete Arbeit, die Mehrkosten für die entfallenen Arbeitsstunden übernimmt weiterhin das AMS, auch die Lohnnebenkosten. Lehrlinge können weiterhin in die Kurzarbeit einbezogen werden; wenn deren Ausbildung sichergestellt ist.