Kurzarbeits-Verlängerung
17. Februar 2021
Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni geeinigt.
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17. Februar 2021
Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit bis Ende Juni geeinigt.
Die Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst:
Corona-Kurzarbeit im Überblick
Die Weiterbildungsmöglichkeit während der Kurzarbeit soll sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Beschäftigten stärker beworben werden.
Die Verlängerung des derzeitigen Modells der Corona-Kurzarbeit um weitere drei Monate ist ein wichtiger Schritt. Sie gibt den Unternehmen Rechtssicherheit und erspart zudem unnötige Bürokratie. Auch die Erleichterungen für die im Lockdown befindlichen Branchen bleiben erhalten. Unabhängig von der Corona-Krise brauchen wir gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um diese Fachkräfte halten zu können, braucht es die Kurzarbeit als Instrument.