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      Landtag beschließt Mindestsicherung von 1.512 EURO netto

      9. Juni 2017

      OÖ Wirtschaft profitiert von Deckelung - Hummer begrüßt den Beschluss

      „Erfreulicherweise nimmt die Anzahl der Beschäftigten kontinuierlich zu, aber jeder Betrieb kennt die Situation: Trotz größter Anstrengungen finden sie die dringend benötigten Fach- und Hilfskräfte nicht. Es gibt auch immer wieder Bewerber, die vom AMS geschickt werden, die jedoch nicht arbeitswillig sind. Die Deckelung der Mindestsicherung wirkt dem entgegen“ so Wirtschaftsbund Landesobfrau Doris Hummer.

      Ziemlich genau vor einem Jahr hat Oberösterreich mit der Reform der Mindestsicherung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte die Vorreiterrolle übernommen. Mittlerweile haben alle Bundesländer bis auf Wien gehandelt. Mit dem heutigen Beschluss auf Initiative von OÖVP und FPÖ, einen Deckel der BMS-Leistungen einer Haushaltsgemeinschaft bei 1.512 Euro netto einzuführen, übernimmt OÖ erneut Verantwortung, handelt und gibt die Richtung vor.

      Hummer begrüßt den Beschluss: „Die Deckelung ist auch aus wirtschaftlicher Sicht wertvoll. Erwerbstätigkeit muss attraktiver sein als der Bezug von Sozialleistungen. Die Mindestsicherung dient zur Absicherung für Notfälle und nicht als selbstverständliches arbeitsloses Einkommen. Die leistungsbereiten Arbeiter und Angestellten erhalten unser Wirtschaftssystem und darum ist es besonders wichtig, dass der Abstand zwischen Einkommen aus eigener Leistung bzw. Arbeit und staatlichen Leistungen deutlich spürbar ist.“

      Erwerbseinkommen vom Deckel nicht erfasst

      Erwerbseinkommen sind vom Deckel grundsätzlich nicht betroffen. Das heißt, arbeiten zu gehen, zahlt sich aus. Künftig ist sichergestellt, dass eine Familie, in der Vater und Mutter arbeiten und Steuern zahlen, mehr bekommt, als Personen, die ausschließlich von der Mindestsicherung leben. Es ist nicht fair oder gerecht, dass eine Familie, die ausschließlich von der Mindestsicherung lebt, das gleiche bekommt, wie eine Familie, in welcher der Vater 2.200 brutto verdient und die Mutter geringfügig arbeiten geht. Durch die Deckelung wurde ein gerechter Ausgleich gefunden.

      Ausnahmen klar geregelt

      Personen, die Pflegegeld zumindest der Stufe 3 oder Reha-Geld beziehen, Menschen mit Beeinträchtigung, pflegende Personen, Personen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreuen und arbeitsunfähige Personen sind von den neuen Regelungen explizit ausgenommen.

      Die neuen Regelungen gelten ab 1. Oktober 2017.

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