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      Langjährige Wirtschaftsbund–Forderung erfolgreich umgesetzt. Kosmetische Artikel dürfen von Direktberatern auch außerhalb ihres Gewerbestandortes vermittelt werden.

      4. Mai 2015

      Seit vielen Jahren kämpft der Wirtschaftsbund mit Bundesobmann Erwin Stuprich und Landesobmann Karl Breuer gegen die veraltete Regelung, dass Direktberater zB bei Beratungspartys oder in der Wohnung des Kunden keine kosmetischen Artikel vermitteln dürfen.

      Nun wurde diese langjährige und hartnäckige Arbeit mit Erfolg belohnt. Unterstützt auch durch unseren Vertreter im EU-Parlament Dr. Paul Rübig konnte eine Änderung in der Gewerbeordnung erreicht werden.

      Diese Gesetzesänderung bedeutet, dass die Aufnahme von Bestellungen auf Kosmetika nunmehr auch in der Privatwohnung von Konsumenten im Rahmen von Werbeveranstaltungen einschließlich Werbe- und Beratungspartys erlaubt ist.

      „Während andere nur zu Wahlzeiten in Erscheinung treten, setzen wir uns permanent und  aktiv für die Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Mitgliedsbetriebe im Direktvertrieb ein“, so Stuprich und Breuer.

      „Die nächste Initiative zum Abbau bürokratischer Auflagen in der Gewerbeordnung wurde bereits gestartet“, informiert Erwin Stuprich! 

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