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      Lieferkettengesetz: Verantwortung nicht auf die Unternehmen abwälzen

      18. März 2024

      Die EU-Botschafter:innen in Brüssel haben der EU-Lieferkettenrichtlinie zugestimmt. Dabei haben sich laut Berichten zehn Mitgliedstaaten, darunter Österreich, bei der Abstimmung enthalten.

      Alleine, dass noch so viele Länder der Richtlinie nicht final zustimmen konnten, zeigt, wie unausgereift das Gesetz ist. Das Ziel von EU-Gesetzgebung muss gerade jetzt sein, jegliche Hürden und zusätzliche Bürokratie für europäische Unternehmen zu vermeiden und nicht den Bürokratieberg unnötig weiter aufzubauen.

       

      „Der Kampf gegen Zwangsarbeit und Kinderarbeit ist zweifelsohne wichtig. Grundsätzlich muss es die Aufgabe jedes Staates sein, mit seinen Gesetzen zu garantieren, dass die Verletzung von Menschenrechten, Umweltstandards oder Sozialrechten vermieden und bestraft wird. Das wird jetzt auf die Unternehmen abgewälzt“,

      sagt Angelika Winzig, ÖVP-Delegationsleiterin im Europaparlament.

       

      Dass KMU mitunter betroffen sein könnten, ist eine absolute rote Linie und muss auf jeden Fall vermieden werden. Diesen Standpunkt wird die ÖVP im Europaparlament auch weiterhin vertreten.

       

      Darüber hinaus wird mit diesem Vorschlag wieder ein Fleckerlteppich an unterschiedlichen Regeln geschaffen, das führt zu Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Es wirft uns auch als Europa im globalen Wettbewerb zurück. Alles, was wir jetzt mit dem Gesetz bewirken, ist Unternehmen weiter dazu zu drängen ins Nicht-EU-Ausland abzuwandern. Das ist kontraproduktiv.

       

      „Unsere Betriebe leisten im Bereich Sorgfaltspflichten bereits sehr viel. Stellen wir sie also nicht unter Generalverdacht, sondern unterstützen sie dabei in Europa bestmöglich zu wirtschaften“,

      so Winzig abschließend.

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