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      Mehr Flexibilität

      25. September 2023

      Voraussichtlich mit 1. November wird die neue Rechtsform „FlexCo“ in Österreich eingeführt, die insbesondere Start-ups eine leichtere Gründung ermöglichen soll.

      Unbürokratisch, kostengünstig und schnell soll eine Unternehmensgründung sein, um sowohl nationale als auch internationale Visionäre zum Gründen zu bewegen. Die „flexible Kapitalgesellschaft“ (auch FlexKapG, Flexible Company bzw. FlexCo) soll die lang ersehnte Vereinfachung im Gründungsprozess nun tatsächlich bringen.

       

      „Im internationalen Vergleich hinkt Österreich mit rund 3300 Start-ups etwas hinterher. Israel beispielsweise hat bei einer ähnlichen Einwohnerzahl über 8000 Start-ups. Die FlexCo wird eine neue Dynamik in die Gründerszene bringen“,

      ist Doris Hummer, Wirtschaftsbund-Landesobfrau, von der neuen Rechtsform überzeugt, die sich bis Anfang Juli in Begutachtung befand und mit 1. November Realität werden sollte.

       

      Vorteile von AG und GmbH

      Die neue Rechtsform baut grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen über zusätzliche Möglichkeiten, die bisher Aktiengesellschaften (= AG) vorbehalten waren. Die FlexCo kann daher auch als Hybridform zwischen der GmbH und der AG bezeichnet werden. Bedeutender Vorteil ist, dass stimmrechtslose Anteile, die sogenannten „Unternehmenswert-Anteile“, ausgegeben werden können, die sich vor allem für die Beteiligung von Mitarbeitern eignen. Trotzdem bleibt aber der Vorteil des, im Vergleich zur AG, niedrigen Gründungskapitals einer GmbH bestehen. Dies soll bei der FlexCo 10.000 Euro betragen. Auch bei der bestehenden Rechtsform der GmbH ist eine Senkung des Stammkapitals von 35.000 auf 10.000 Euro geplant.

       

      Beteiligungsfreibetrag

      Stichwort Finanzierung: Insbesondere in den ersten Geschäftsjahren ist die Kapitalaufbringung ein schwieriges Thema, da viele Ausgaben für Marketing, Produktentwicklung und Forschung anfallen. Seitens der Wirtschaft wird daher ein Beteiligungsfreibetrag gefordert. Dieser soll es privaten Kapitalgebern und Business Angels ermöglichen, bis zu 100.000 Euro gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre als Freibetrag von der Einkommenssteuer abzuziehen. So sollen Geschäftsideen, die nur aufgrund des fehlenden Kapitals in den ersten Gründungsjahren scheitern, besser unterstützt und der Standort Oberösterreich noch attraktiver werden.

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