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      Mit Arbeitserprobungen Jobs schaffen

      16. Juni 2021

      Wichtige Initiative für den oö. Arbeitsmarkt.

      Verzweifelt sind viele oberösterreichische Betriebe, die in der aktuell schwierigen Zeit händeringend nach Fach- und Arbeitskräften suchen, aber trotz hoher Arbeitslosigkeit niemand finden. Hier ist dringender Handlungsbedarf.

       

      Die Möglichkeit der „Arbeitserprobung“ macht in dieser Situation viel Sinn, zumal es ja am Ende nur Gewinner gibt: Die Arbeitslosen, die wieder einen Job haben, und die Betriebe, die Aufträge aufgrund fehlenden Personals nicht mehr ablehnen müssen.

      Ein Beispiel von vielen ist eine erfolgreich durchgeführte Arbeitserprobung bei der Firma Obermoser in Alkoven/Straß, Bezirk Eferding. Der Unternehmer Michael Mimra hat hier über das regionale AMS mit dem Arbeitssuchenden Ivan Kyselica eine Arbeitserprobung vereinbart, die in weiterer Folge in ein festes Dienstverhältnis mündete.

       

      „In Zeiten, in denen wir händeringend nach Betriebsschlossern, Produktionsmitarbeitern und diversen Lehrlingen suchen, ein Lichtblick “,

       so Michael Mimra.

       

       

      „Mit der österreichweit zweitniedrigsten Arbeitslosenquote von 2,4 Prozent haben wir im Bezirk Eferding bereits wieder den Stand wie vor der COVID-Krise. Ein Zeichen für den gelungenen Neustart und die hohe Lebensqualität im Eferdinger Land. Viele Unternehmen ringen nach den dringend benötigten Arbeitskräften. Die Arbeitserprobung ist ein Instrument, mit dem noch weitere Arbeitnehmer und Arbeitgeber zueinander finden werden“,

       meint WK-Bezirksobmann Christian Prechtl.


      Wir fordern daher, die Möglichkeiten zur Arbeitserprobung durch folgende Maßnahmen auszuweiten:

      • Die mögliche Dauer eine Arbeitserprobung soll generell bis zu 4 Wochen ausgeweitet werden. Nur über diesen Zeitraum ist – zumindest für bestimmte Tätigkeiten – eine seriöse Beurteilung des Arbeitssuchenden bzw. des Betriebs möglich.

       

      • Vom AMS und dem Betrieb für sinnvoll erachtete Arbeitserprobungen sollten zukünftig zumindest für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte verpflichtend sein. Schließlich sind in Zeiten wie diesen alle Möglichkeiten zu nutzen, Arbeitslosen ohne Perspektive über eine reguläre Beschäftigung wieder Chancen für ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen.

       

      Eine gesetzliche Verankerung der Einbeziehung des Probanden in die Sozialversicherung reduziert die Bürokratie und ermöglicht die Durchführung zusätzlicher Arbeitserprobungen. Verwaltungstechnisch sind nämlich Arbeitserprobungen als „Förderfall“ ein nicht unbeträchtlicher Aufwand.

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