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      NEU: Energiekostenpauschale für EPUs und Kleinstunternehmen

      19. April 2023

      Alle Informationen und Selbst-Check jetzt online

      Als Unterstützungsmaßnahme für EPUs und Kleinstunternehmen ist das Pauschalfördermodell für Energiekosten geplant. Ab sofort sind dazu alle wichtigen Informationen online abrufbar –inklusive Selbst-Check, damit Unternehmer:innen überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllen.

       

      Die Eckpunkte der Energiekostenpauschale:

      • Gefördert werden sollen EPUs und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 Euro und 400.000 Euro
      • Die Höhe der Förderung liegt je nach Branche und Jahresumsatz zwischen 110 und 2.475 Euro
      • Der förderungsfähige Zeitraum beginnt mit 1. Februar 2022 und endet mit 31. Dezember 2022
      • Es kann zwischen drei Förderperioden gewählt werden

      Alle Informationen zur Energiekostenpauschale

       

       

      Die Beantragung für die Energiekostenpauschale kann voraussichtlich ab Mai online über das Unternehmensserviceportal (USP) durchgeführt werden. Neben dem Energiekostenzuschuss ist dieses Förderinstrument eine weitere dringend benötigte Entlastung für viele heimische Betriebe.*

      * Achtung: Es wurde noch keine Förderrichtlinie veröffentlicht, bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben

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