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      WK-Wahl 2025

      Neue Lockerungen ab 12. Februar

      8. Februar 2022

      2G-Regel fällt

      Die stabile und berechenbare Situation in den Spitälern ermöglicht es, ab 12. Februar 2022 die bereits angekündigten sowie weitere Öffnungsschritte in fast allen Bereichen des täglichen Lebens vorzunehmen:

      Öffnungsschritte ab 12.02.2022

      • 2G-Regel im Handel fällt, dies gilt auch für Museen, Kunsthallen, Bibliotheken, etc. (nur noch FFP2-Pflicht)
      • 2G fällt auch für körpernahe Dienstleistungen (stattdessen 3G und FFP2-Maske)
      • Wegfall der Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (2G und FFP2 Maske bleiben)
      • FFP2-Pflicht indoor und outdoor bleibt
      • Nachtgastronomie weiterhin nicht möglich
      • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
      • Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt, d.h. die FFP2-Maske durchgehend getragen wird.
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