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      Neue Regeln für die Entgegennahme von elektronischen Zahlungen ab 1. Jänner 2021

      10. Dezember 2020

      Bei Kartenzahlungen sind künftig weitere Informationen in der eigenen EDV erforderlich!

      Die sogenannte Starke Kundenauthentifizierung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, die grundsätzlich ab 14. September 2019 umzusetzen war, wurde ja auf den 1. Jänner 2021 verschoben. Es wird damit die starke Kundenauthentifizierung gemäß der zweiten EU-Zahlungsdienstleisterichtlinie (PSD 2) in Kraft treten, um die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr zu erhöhen.

      Dies bedeutet, dass Banken künftig oft mehr Informationen von den Kunden eines Unternehmens verlangen als nur deren Namen, Kartenummer und Kartensicherheitscode. Unternehmen und ihre Payment Service Provider (Zahlungsdienstleister) müssen in der Lage sein, die Identität eines Kunden für Kartenzahlungen mithilfe eines Sicherheitsstandards zu gewährleisten (3D-Secure).

      » Mehr Infos …

      Zu beachten ist, dass Zahlungen, die ab 1. Jänner 2021 nicht gemäß diesem Sicherheitsstandards (3D-Secure 2.0) authentifiziert werden, abgelehnt werden. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen sich mit ihrem Zahlungsdienstleister rasch in Verbindung setzen und die technische Implementierung in den Online-Shops einplanen.

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