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      Neuerlicher Lockdown ist für das Weihnachtsgeschäft eine Katastrophe

      21. Dezember 2020

      Der Handel braucht zumindest die Möglichkeit, neben dem Lieferservice auch einen Abholservice anbieten zu können.

      Der neuerlich angekündigte harte Lockdown ab 27. Dezember bis inklusive 17. Jänner stellt für den Handel, eine Katastrophe dar, weil doch gerade das Geschäft zwischen Weihnachten und Drei-Königs-Tag zu den Umsatzstärksten im ganzen Jahr zählt. Eine erneute behördliche Schließung des heimischen Handels in dieser Phase hat kurz- und mittelfristig gravierende Auswirkungen und wird auch zahlreiche Arbeitsplätze akut gefährden, verläuft doch das Weihnachtsgeschäft 2020 für die Handelsbranche schon bisher äußerst durchwachsen. Dieses Mal muss zumindest klar geregelt werden, dass kontaktloses ,Click & Collect‘ zulässig ist, damit die Händler analog zu den Gastronomen zumindest Waren vor Ort ausgeben können.

      Doris Hummer, Landesobfrau



      „Das Weihnachtsgeschäft zwischen den Feiertagen ist von enormer Bedeutung. Viele Kunden nutzen die Ferien bzw. den Urlaub, um Gutscheine und Geldgeschenke einzulösen oder auch um Umtausche vorzunehmen. Der Handel benötigt diese Zeit aber auch, um die Lager durch Abverkäufe zu leeren, damit die bereits bestellte neue Ware angeliefert werden kann. Wenn dies alles nicht möglich ist, wird auch die Lieferkette aus Gewerbe, Industrie und Großhandel auf ihren Produkten sitzen bleiben. Der wirtschaftliche Schaden und die Arbeitslosigkeit wird sich damit nochmal kräftig erhöhen“, ist Ernst Wiesinger, Obmann der Sparte Handel überzeugt.

      Wir fordern daher für den Handel zumindest eine Umsatzersatzregelung wie im zweiten Lockdown – 20 Prozent, 40 Prozent und 60 Prozent – auf Basis des Dezember 2019, endlich die versprochene Förderung für die Gastrozulieferer, eine gerechte und exakte Definition der Warengruppen, die von Mischbetrieben weiterhin verkauft werden dürfen und die Möglichkeit, neben dem Lieferservice auch einen Abholservice anbieten zu können, ohne dass diese Umsätze, so wie in der Gastronomie, auf den Umsatzersatz angerechnet werden müssen.

      Aber nicht nur der Handel ist durch den neuerlichen harten Lockdown betroffen, auch die körpernahen Dienstleister, sowie die Freizeitbetriebe inkl. Seilbahnen und die Gastronomie durch deren Lockdown-Verlängerung trifft es schwer. Eines ist sicher: Die Wirtschaft will und muss arbeiten und für ihre Kunden da sein.

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