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      Neues Unterstützungspaket für Gastronomie und Tourismusbetriebe

      10. März 2021

      Die Corona-Zahlen sind nach wie vor zu hoch. In keiner Branche ist die Lage so dramatisch, wie in Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft.

      Zehntausende Betriebe sind seit November des Vorjahres geschlossen. Betriebe, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Hilfe. Die Bundesregierung hat heute ein weiteres Maßnahmenpaket präsentiert, das für Gastronomie und Tourismus drei wesentliche Unterstützungen bringt.

       

      1. Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

      Mit einem Kurzarbeitsbonus der Gesamthöhe von 1.000 Euro für die Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Einnahmeausfälle und Auslastungsprobleme abgemildert werden.

      Dieser Bonus teilt sich in 2 Bereiche:

        1. Eine Einmalzahlung von 825 Euro netto für den März zusätzlich für alle seit November geschlossenen Betriebe.
        2. Ein Trinkgeldersatz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Höhe von 175 Euro netto, den alle erhalten, die von Trinkgeldpauschale betroffen waren.

          Beispiel: Ein Betrieb mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurarbeit, erhält zusätzlich 33.000 Euro Netto.

       

      2. Kurzarbeit wird auch für Lehrlinge bis 30. Juni 2021 ermöglicht.

      Um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen, wird die Kurzarbeit auch für Lehrstellen ermöglicht. Die neuen Bestimmungen werden entsprechend dem Beginn der COVID-19- Kurzarbeitsphase 4 mit 1. April 2021 in Kraft treten.

       

      3. Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallbonus

      Jedes Unternehmen, das mindestens 40% Umsatzausfall in im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus beantragen. Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15% auf 30% und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.


      Beispiel1:
      Ein kleines Restaurant erleidet durch den Lockdown (trotz Take-away Angebot) einen Umsatzausfall von 90%. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 Euro, der monatliche Umsatz 37.500 Euro. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 Euro verdoppelt werden.

      Beispiel 2: Ein großes Hotel erleidet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisen) einen Umsatzausfall von 95%. Der Jahresumsatz beträgt 2,56 Mio. Euro, der monatliche Umsatz 213.333 Euro. Mit dem Märzbonus erhält das Unternehmen statt 30.000 nun 50.000 Euro Zuschuss.

       

      4. Gastgärtenförderung

      Unterstützung für Investitionen in Gast- und Schanigärten werden mit 20 % der Investitionen (Kleinbetriebe) bzw. 10 % der Investitionen (Mittelbetriebe) gefördert, wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert.

      Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen.

       

      Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.

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