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      ÖFFNUNGEN AB 19. FEBRUAR UND 5. MÄRZ

      16. Februar 2022

      Am Mittwoch, den 16. Februar 2022 fanden im Anschluss an den Ministerrat Beratungen der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten und der gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) zu aktuellen Corona-Maßnahmen statt.

      Verhandlungen hat man sich darauf verständigt, dass die aktuelle epidemiologische Situation in Österreich es zulässt, ab dem 19. Februar weitere Lockerungsschritte zu setzen. 

       

      Ab dem 19. Februar 2022 

      • Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
        3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
        3G bei körpernahen Dienstleistungen
        3G in Sportstätten (statt 2G)
        3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
        3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
        3G bei Fach- und Publikumsmessen 
      • In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind 
      • 2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern 
      • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr 
      • Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen 
      • 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen 

       

      Ab dem 5. März 2022 

      • Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher) 
      • Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen 
      • FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.)
        In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung 
      • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragten überall beibehalten 
      • 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) 
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