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      Öffnung „Light“ ab 8.2. – Details der Verordnung

      8. Februar 2021

      Ab heute gilt die 4. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO. Darin enthalten sind die Details für die Öffnung des Handels und der körpernahen Dienstleister.

      Dieser erste Öffnungsschritt ist sowohl wirtschaftlich als auch für die Stimmung im Land enorm wichtig. Unsere Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit professionellen Sicherheits- und Präventionskonzepten bestens gerüstet und können ein sicheres Öffnen für Kundinnen und Kunden gewährleisten.

      Entscheidend ist, dass in den Bundesländern die bestehenden Testangebote deutlich ausgeweitet werden und kostenlos zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden betriebliche Tests ab 8.2. wie staatliche Tests anerkannt und ab 15.2. finanziell unterstützt werden.

      Es liegt nun an uns allen, Eigenverantwortung an den Tag zu legen und die begleitenden Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen wie FFP2-Maskenpflicht, Abstand halten und Testen anzuwenden.

      Die Zugangstests werden dabei entscheidend sein. Wenn sie breite Anwendung finden und es bei den körpernahen Dienstleistern gut funktioniert, dann gibt es auch eine Perspektive für Gastronomie, Hotellerie, den Kunst- & Kulturbereich, die Veranstalter und weitere Freizeitbetriebe. Wir können jetzt alle zusammenhelfen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und die Zeit bis zur ausreichenden Durchimpfung zu überbrücken.

       

      PDF 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung

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