ÖGK: Verlängerung der Zahlungserleichterungen bis Juni 2021
26. Februar 2021
Der Gesetzgeber hat am 24.2.2021 eine zeitliche Verschiebung des bisher vorgesehenen Zeitrahmens um drei Monate beschlossen.
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26. Februar 2021
Der Gesetzgeber hat am 24.2.2021 eine zeitliche Verschiebung des bisher vorgesehenen Zeitrahmens um drei Monate beschlossen.
Angepasste Rahmenbedingungen:
Bestehen trotz intensiver Bemühungen der Betriebe zum 30.9.2022 noch Rückstände, kann die ÖGK unter strikt einzuhaltenden und strengen Voraussetzungen Erleichterungen für weitere 21 Monate – also bis maximal 30.6.2024 – gewähren (Raten).
Zahlungsinformationen
Achten Sie bitte darauf, dass die Beitragsrückstände möglichst überschaubar bleiben und planen Sie deren geordneten Abbau frühzeitig. Eine tagesaktuelle Kontoinformation kann zu diesem Zweck jederzeit über WEBEKU abgerufen werden. Die ÖGK unterstützt die Betriebe auch zeitgerecht durch den Versand von entsprechenden Zahlungsinformationen.