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      Ökosoziale Steuerreform

      20. Januar 2022

      Nachhaltiges Entlastungspaket für ganz Österreich.

      „Wir freuen uns, dass mit der Steuerreform viele unserer Forderungen umgesetzt wurden: Unternehmen werden künftig entlastet, die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt und die Konjunktur belebt. Das ist das richtige Paket, um nach der Krise einen nachhaltigen Entlastungschwung zu erreichen“,

      so Präsidentin Doris Hummer, Wirtschaftsbund-Landesobfrau.

       

      Durch die Tarifsenkung von kleinen und mittleren Einkommen bleibt allen Erwerbstätigen mehr Netto vom Brutto und die Abgabenquote sinkt weiterhin Richtung 40%.

       

      „Wenn alle mehr im Geldbörsel haben, steigt die Kaufkraft im Land, was wiederum wirtschaftliche Wachstumsimpulse setzt“,

      so Hummer.

       

      KV-Beitrags-Senkung bringt bis zu 315 Euro für Selbständige pro Jahr

      Eine der Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft ist eine Beitragsgutschrift durch die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Selbständige bekommen durch diese Gutschrift einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge rückerstattet und profitieren durch diese Maßnahme mit bis zu 315 Euro pro Jahr. Kleinere Einkommen werden dabei prozentuell stärker entlastet.

       

      Wettbewerbsfähigkeit wird durch Entlastungen weiter ausgebaut

      Durch einen Maßnahmenmix werden von EPUs bis hin zu Großunternehmen alle eine Entlastung spüren. Beispielsweise durch die Anhebung des Gewinnfreibetrages auf 15 %, die Einführung des Investitionsfreibetrages und die pauschale Absetzbarkeit des Arbeitszimmers.

      Zudem wird sich die Senkung der KöSt von 25% auf 23% positiv auf die Beschäftigung, das BIP und Investitionen auswirken.

       

      „Die Corona-Pandemie hat unsere Wirtschaft weiterhin fest im Griff. Die heute beschlossene Steuerreform ist ein wichtiger Schritt, der unseren Betrieben ein Herausinvestieren aus der Krise erleichtert. Es braucht aber hier noch mehr – wie die Senkung der KöSt auf zumindest 21 Prozent, die Reduktion der Arbeits- bzw. Lohnnebenkosten, Bürokratieabbau und Entlastungen bei der Lohnverrechnung, sowie die Abschaffung der Mindest-KÖSt und die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags – und dafür setzen wir uns weiter ein“,

      so Hummer.

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