Die häufigsten Fragen und Antworten für Unternehmen
News & Events
Keine Ergebnisse gefunden
Sonstige Informationen
Keine Ergebnisse gefunden
15. Januar 2021
Ab 15. Jänner 2021 ist grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung verpflichtend (Pre-Travel-Clearance - PTC).
Das PCT-Registrierungsformular wird auf oesterreich.gv.at auf Deutsch und Englisch verfügbar sein. Einreisende sind unter anderem verpflichtet, im Zuge der Registrierung anzugeben, wo Sie sich vor der Einreise nach Österreich aufgehalten haben. Die Sendebestätigung aus dem PTC-System ist bei einer Kontrolle elektronisch oder ausgedruckt vorzuweisen! Es ist keine Registrierung erforderlich, wenn die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis erfolgt.
Die Registrierungspflicht gilt nicht für:
Kann aus technischen Gründen eine Online-Registrierung nicht vorgenommen werden, ist bei der Einreise das Quarantäne-Formular (Anlage E auf Deutsch oder Anlage F auf Englisch) bereits ausgedruckt und ausgefüllt mitzuführen, mittels welchem man ankreuzen kann, dass man aufgrund einer beruflich bedingten Einreise unter eine Ausnahme fällt. Man bestätigt damit nicht, dass man sich in Quarantäne begibt, sondern dass man aufgrund der beruflichen Einreise einer Ausnahme unterfällt. Sollte ein Quarantäne-Formular verwendet werden, ist dieses von der Behörde an die für den Aufenthalt zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln.
Folgende Einreisevorschriften bleiben weiterhin unverändert aufrecht:
Grundregel:
Einreise mit negativem Covid Test:
Die folgenden Personen müssen – unabhängig vom Herkunftsland – keine selbstüberwachte Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis (Anlage C oder Anlage D) vorweisen können, das ein negatives Testergebnis eines PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt:
Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt.
Es wird dringend empfohlen bereits vor der Einreise, wie oben erwähnt, die Registrierung unteroesterreich.gv.at vorzunehmen.
Einreise ohne negativem Covid-Test:
Für die folgenden Personen ist die Einreise ohne Einschränkungen möglich (diese Ausnahmegründe müssen bei einer behördlichen Überprüfung glaubhaft gemacht werden):
Sofern man sich auf einen dieser Ausnahme-Tatbestände beruft, muss dies natürlich bei einer etwaigen Kontrolle mittels geeigneten Dokumenten (Arbeitgeberbescheinigung, Pendlerbescheinigung, etc.) belegt werden.
Achtung: Für die Einreise im Zusammenhang mit planbaren sonstigen wichtigen Ereignissen im familiären Kreis wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern oder dem nicht regelmäßigen Besuch des Lebenspartners gelten die allgemeinen Quarantäneregeln laut Einreiseverordnung (siehe Grundregel).
Antigen-Tests können bei Einreise auch vorgelegt werden:
Aufgrund der Äquivalenz von COVID-Antigen-Tests erfolgt mit der Novelle eine Gleichstellung dieser Tests mit molekularbiologischen Tests (COVID-PCR-Tests). Diese gilt sowohl für die Einreise als auch hinsichtlich einer Freitestung. Explizit ist die Möglichkeit eingeführt worden, auch Antigen-Tests alternativ zu COVID-PCR-Tests zur Erfüllung der Testerfordernisse zu verwenden. Der Nachweis bei der Verwendung eines Antigen-Tests kann bei Einreise, wie mit COVID-PCR-Test, mittels ärztlichen Zeugnisses nach § 2 (in Deutsch – Anlage C oder Englisch Anlage D) als Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2 erfolgen. Die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.