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      Protest gegen ausufernde Lustbarkeitsabgabe wächst

      26. Januar 2016

      Nach Protesten der Schausteller und Kinobetreiber gegen den Entwurf der neuen Linzer Lustbar-keitsabgabenordnung wächst auch der Unmut bei anderen Berufsgruppen. Weitere Proteste gibt es bei Schifffahrtsunternehmen, Tanzschulen und bei Anbietern von Freizeiteinrichtungen, Kursen und Seminarvorträgen.

      Der rechtlich missglückte Verordnungsentwurf würde durch den in § 1 festgelegten Lustbarkeits-Generaltatbestand auch Tanzschulen, Reisevorträge, Kochkurse, Yoga- Meditationskurse, etc. einer Lustbarkeitsabgabe von 10 Prozent unterziehen, da diese bei den in
      § 2 definierten Ausnahmen nicht aufscheinen. Dieses Prinzip – „Alles was nicht ausgenommen ist, unterliegt der Abgabenpflicht“ – ist das juristische Hauptproblem.

      Nach dem von Vizebürgermeister Detlef Wimmer vorgelegten Entwurf unterliegt alles was geeignet ist „zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen, sofern ein Eintrittsgeld zu entrichten ist“ einer Lustbarkeitsabgabe von 10 Prozent (§ 1 Abs. 1 i.Vm. § 9 Abs. 1).

      Abweichend von diesem Generaltatbestand mit 10 Prozent gibt es für in § 9 Abs. 2 und 3 aufgezählte Lustbarkeiten eine Besteuerung von 2 bis 17 Prozent.

      Alle Lustbarkeiten, die keiner Abgabe unterliegen, sind in § 2 der Verordnung aufgelistet (siehe Anhang). Alles was bei den Ausnahmen nicht aufgelistet ist, aber „unterhält oder erfreut“, unterliegt daher rechtlich der Abgabenpflicht. Auch wenn die Besteuerung von Kochkursen, Tanzkursen oder Yogakursen möglicherweise gar nicht beabsichtigt ist, so gilt der Wortlaut des Verordnungsentwurfes. Die Anbieter wären daher verpflichtet alle nicht ausgenommenen Lustbarkeiten spätestens drei Tage vorher bei der Abgabenbehörde anzumelden. Die Abgabenbehörde wäre verpflichtet eine Abgabe vorzuschreiben.

      Diese Problematik ist möglicherweise dem für Abgaben und Steuern zuständigen Vizebürgermeister Wimmer nicht in der vollen Tragweite bewusst. Kulanzlösungen oder willkürliche Entscheidungen, ob nun eine Lustbarkeit einer Abgabe unterliegen soll oder nicht, sind der Abgabenbehörde aufgrund des Verordnungs-Wortlautes rechtlich nicht möglich oder wären höchst bedenklich. Diese rechtliche Problematik wurde auch von externen Juristen bestätigt.

      „Sauer sind Tanzschulbetreiber, dass zwar ,Zumba‘-Kurse in § 2 Abs. 1 Ziffer 9 ausdrücklich ausgenommen sind, aber normale Tanzkurse oder offene Tanzabende von Tanzschulen nicht ausgenommen sind“, kritisiert Stadträtin Susanne Wegscheider. „Außerdem wünschen sich die Tanzschulen, dass auch Debütantenbälle als Nachwuchsförderung von der Lustbarkeitsabgabe befreit werden. Denn in § 2 Abs. 1 Ziffer 7 sollen nur ,Schülerbälle‘ von der 12-prozentigen Lustbarkeitsabgabe für Tanzveranstaltungen ausgenommen werden.“

      Wegscheider: „Völlig unverständlich ist zudem, dass beispielsweise Aerobic ausdrücklich bei den Ausnahmen aufgelistet ist, aber Yoga- oder Meditationskurse nicht von der Lustbarkeitsabgabe befreit sind. Kurios ist weiters, dass in Zukunft auch Kochkurse oder Reisevorträge wahrscheinlich einer Abgabe unterliegen würden, da auch diese nicht ausgenommen sind.“

      Statt dem Prinzip „Alles was nicht ausgenommen ist, ist abgabenpflichtig“ wollen wir eine Aufzählung von wenigen Bereichen, die abgabenpflichtig sind. Das würde Klarheit schaffen und wäre eine echte Entbürokratisierung. Wir brauchen keine neue bürokratische und allumfassende Lustbarkeitsabgabe mit einer Vielzahl an unklaren Ausnahmen. Mit 5 bis 6 klar abgegrenzten abgabepflichtigen Bereichen könnte die Stadt Linz rund 1,3 bis 1,4 Millionen Euro an Lustbarkeitsabgaben einnehmen. Das ist ungefähr der Betrag, den die Stadt Linz auch im Jahr 2013 eingenommen hat, bevor in den vergangenen Jahren die Steuerschraube bei der Lustbarkeitsabgabe mit Nachforderungen angezogen wurde.

      Doch der FPÖ-Entwurf hat – inklusive Nachforderungen – eine Erhöhung der Lustbarkeitseinnahmen auf 1,6 Millionen Euro zum Ziel. Diesen Betrag haben SPÖ und FPÖ bereits im Budget für das Jahr 2016 beschlossen.

      „Durch die beinahe verdoppelten Einnahmen bei den Spiel- und Wettapparaten könnten wir viele Veranstaltungen im Freizeitbereich von der Lustbarkeitsabgabe befreien“, erklärt Wirtschaftsstadträtin Susanne Wegscheider. „Wir wollen als ÖVP das Freizeitangebot mit mehr selbst finanzierten Veranstaltungen attraktiveren und neue Veranstalter motivieren. Gerade für innovative und neue Veranstalter ist die Lustbarkeitsabgabe aber eine bürokratische Belastung!“

      „Das Thema Bürokratieabbau beschäftigt uns in der Wirtschaft schon seit Jahren“, ergänzt WB-Direktor Wolfgang Greil. „Jetzt hat das Land Oberösterreich mit der Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt, den die Gemeinden und Städte selbst umsetzen können und der eine Erleichterung für alle Betriebe bringen würde. Nur die Stadt Linz will die Lustbarkeitsabgabe offensichtlich wegen ihrer akuten und selbst verschuldeten Finanzmisere nicht abschaffen, sondern in einigen Branchen sogar erhöhen. Als Wirtschaftsbund lehnen wir das ganz klar ab! Gerade die FPÖ, die immer von Unterstützung der KMU spricht, zeigt hier ihr doppeltes Gesicht.“

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