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      Reform der Rot-Weiß-Rot-Card

      12. Juli 2022

      Noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht

      Mit der kürzlich beschlossenen Reform der Rot-Weiß-Rot-Card wurden unsere langjährigen Forderungen aufgegriffen und umgesetzt:

      • Künftig reicht eine Mindestentlohnung von 50 % der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, um Zugang zu einer Rot-Weiß-Rot-Card zu erhalten.
      • Englischkenntnissen werden mit Deutschkenntnissen gleichgestellt bzw. wird die Gültigkeitsdauer der Nachweise für Sprachkenntnisse von einem Jahr auf fünf Jahre verlängert.
      • Das Punktesystem im Bereich „Qualifikation Mangelberuf“ wird angepasst bzw. werden bei Schlüsselarbeitskräften jetzt auch „nicht ausbildungsadäquate Berufserfahrungen“ angerechnet.

       

      Trotzdem ist für uns noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht:

      Unsere Forderung, volljährige Lehrlinge aus Drittstaaten in Österreich beschäftigen zu dürfen, ist noch offen. Für sie gäbe es in Oberösterreich großen Bedarf, um dem akuten Fach- und Arbeitskräftemangel Herr zu werden.

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