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      Reparaturbonus

      21. März 2022

      Betriebe können sich für den Reparaturbonus anmelden. Die Förderaktion startet im April 2022.

      Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, den Reparaturbonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen. Zum Beispiel bei Ihnen!

       

      Jetzt Partnerbetrieb werden unter:

      www.reparaturbonus.at

       

      Bons gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind. Für die erste Tranche längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023.

       

      Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Zum Beispiel: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Waschmaschine, Leuchte, Haarföhn, Fernsehgerät, Hi-Fi-Anlage, Smartphone, Notebook, E-Bike, Blutdruckmessgerät, Bohrmaschine, Hochdruckreiniger

       

      Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus. Zum Beispiel: Defektes Rad eines Staubsaugers

       

      Diese Bundesförderaktion ist ein wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze.

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