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      Schulterschluss der Länder für regionale Wirtschaft und Arbeitsplatzsicherung

      10. Mai 2023

      Beim Treffen der Landesfinanzreferenten der Bundesländer wurde ein Antrag von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer einstimmig beschlossen, der die Verlängerung bzw. Erhöhung der sogenannten Schwellenwertverordnung fordert.

      Das Bundesministerium für Justiz wird aufgefordert, diese Verordnung unbefristet zu verlängern oder den Schwellenwert zu erhöhen. Die Schwellenwerteverordnung regelt die Direktvergaben der öffentlichen Hand an Unternehmen und läuft bis Ende Juni 2023 aus.

       

      Die Schwellenwerteverordnung ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, Direktvergaben an Unternehmen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro netto ohne aufwendige Vergabeverfahren durchzuführen. Dies ist besonders wichtig für die regionale Wirtschaft und zahlreiche kleinere und mittlere Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitieren davon. Regionale Auftragsvergaben sind auch umweltfreundlicher, da in der Regel nur kurze Transportwege notwendig sind, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

       

      Wenn das Justizministerium nicht bis Ende Juni aktiv wird, fallen die Schwellenwerte auf das Niveau des Bundesvergabegesetzes zurück. Dann könnten Aufträge nur bis zu einem Volumen von 50.000 Euro direkt vergeben werden. Dies würde einen hohen bürokratischen Aufwand für die Betriebe bedeuten, was in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht vertretbar ist. Landeshauptmann Stelzer appelliert daher an das zuständige Ministerium, rasch zu handeln, um die Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.

       

      Als Wirtschaftsbund setzen wir uns für die regionale Wirtschaft und die Sicherung von Arbeitsplätzen ein. Daher unterstützen wir den Schulterschluss der Länder und fordern das Justizministerium auf, die Schwellenwerteverordnung unbefristet zu verlängern bzw. den Schwellenwert zu erhöhen.

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