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      SENKUNG DER UMSATZSTEUER FÜR BESONDERS BETROFFENE BRANCHEN AUF 5 %

      1. Juli 2020

      GASTRONOMIE, BEHERBERGUNG, KULTUR UND MEDIEN PROFITIEREN Um die von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Branchen zu unterstützen, wird die Umsatzsteuer zeitlich befristet gesenkt. Für ausgewählte Branchen wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % eingeführt. DIE SENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF 5 % GILT FÜR: Restaurants (Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben) Gewerbebetriebe wie Bäcker, Fleischer…

      GASTRONOMIE, BEHERBERGUNG, KULTUR UND MEDIEN PROFITIEREN

      Um die von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Branchen zu unterstützen, wird die Umsatzsteuer zeitlich befristet gesenkt. Für ausgewählte Branchen wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % eingeführt.

      DIE SENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF 5 % GILT FÜR:

      • Restaurants (Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben)
      • Gewerbebetriebe wie Bäcker, Fleischer und Konditoren, die Speisen und Getränke auf Grund deren gastronomischer Nebenrechte verabreichen
      • Beherbergung und Camping
      • Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen
      • Zirkusse und Schausteller
      • Publizierender Bereich (z.B. Bücher, Broschüren, Drucke, Zeitungen, Zeitschriften, Bilderalben) inkl. E-Publikationen

      SO WIRD DIE SENKUNG UMGESETZT:

      • Damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen kommt, kann der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits mit 1.7.2020 im Kassensystem hinterlegt und verrechnet werden.
      • Der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % kann auch durch eine Textanmerkung oder eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg erfolgen.
      • Dadurch können alle gesetzlichen Anforderungen an die Belegerstellung nach der Registrierkassensicherheitsverordnung für die Abgabenbehörden erfüllt werden.

      Weiterführende Informationen zu Registrierkassen:
      www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html

      ENTLASTUNGSVOLUMEN VON RUND 1 MRD. EURO

      Diese Maßnahme bedeutet eine Steuererleichterung von rd. 1 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 700 Mio. Euro auf die Gastronomie und rund 120 Mio. Euro auf die Beherbergung. Diese be-schlossenen Entlastungsmaßnahmen wirken zusätzlich zum ersten Gasthauspaket, mit dem die Pauschalierung ausgeweitet, die Beträge für steuerfreie Restaurant- und Lebensmittel-gutscheine erhöht und die Absetzbarkeit von Geschäftsessen ausgeweitet wurden.

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