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1. Juli 2020
GASTRONOMIE, BEHERBERGUNG, KULTUR UND MEDIEN PROFITIEREN Um die von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Branchen zu unterstützen, wird die Umsatzsteuer zeitlich befristet gesenkt. Für ausgewählte Branchen wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % eingeführt. DIE SENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF 5 % GILT FÜR: Restaurants (Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben) Gewerbebetriebe wie Bäcker, Fleischer…
GASTRONOMIE, BEHERBERGUNG, KULTUR UND MEDIEN PROFITIEREN
Um die von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Branchen zu unterstützen, wird die Umsatzsteuer zeitlich befristet gesenkt. Für ausgewählte Branchen wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % eingeführt.
DIE SENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF 5 % GILT FÜR:
SO WIRD DIE SENKUNG UMGESETZT:
Weiterführende Informationen zu Registrierkassen:
www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html
ENTLASTUNGSVOLUMEN VON RUND 1 MRD. EURO
Diese Maßnahme bedeutet eine Steuererleichterung von rd. 1 Mrd. Euro. Davon entfallen rund 700 Mio. Euro auf die Gastronomie und rund 120 Mio. Euro auf die Beherbergung. Diese be-schlossenen Entlastungsmaßnahmen wirken zusätzlich zum ersten Gasthauspaket, mit dem die Pauschalierung ausgeweitet, die Beträge für steuerfreie Restaurant- und Lebensmittel-gutscheine erhöht und die Absetzbarkeit von Geschäftsessen ausgeweitet wurden.