Die spürbare Entlastung der Menschen von der Steuer- und Abgabenlast in Österreich ist eines der zentralen Vorhaben dieser Bundesregierung. Durch die im Ministerrat beschlossene Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags (ALV-Beitrag) wird vor allem Personen mit niedrigem Einkommen künftig mehr von ihrem hart verdienten Geld zum Leben bleiben.
Gesenkt wird jener Teil des Arbeitslosenversicherungsbeitrags, der durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tragen ist – dies kurbelt den Konsum an und stärkt die heimische Wirtschaft. Mit der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags wird eine konkrete Entlastung für niedrige Einkommen bis 1.948 Euro brutto geschaffen. Damit werden bis zu 900.000 Österreicherinnen und Österreicher im Schnitt ca. 310 Euro pro Jahr mehr Geld in der Tasche haben. Die Senkung der ALV-Beiträge tritt bereits mit 1. Juli 2018 in Kraft.
Forderung der Wirtschaft zu finanzieller und bürokratischer Entlastung der heimischen Betriebe umgesetzt
Mit 1. November soll die Umsatzsteuer für Nächtigungen von 13 auf 10 Prozent gesenkt werden. Damit setzt die Regierung eine weitere wichtige Maßnahme um, die eine jährliche Einsparung von rund 120 Millionen Euro für heimische Tourismusbetriebe mit sich bringt. Davon profitieren mehr als 30.000 Betriebe in Österreich.
Sie sollen dabei nicht nur finanziell, sondern auch bürokratisch entlastet werden. So müssen künftig nicht mehr drei Steuersätze berücksichtigt werden. Die Einsparungen sollen neuen Investitionen zugutekommen und langfristig Arbeitsplätze in ländlichen Regionen sichern.
In der Tourismusbranche ist der Konkurrenzdruck enorm, stetige Innovationen und Investitionen sind ein absolutes Muss, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Steuersenkung verschafft den Betrieben den dafür notwendigen finanziellen Spielraum. Wie die für Tourismus zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem Ministerrat sagte, werde damit eine „falsche Maßnahme der Steuerreform 2016“ korrigiert.