„Shopping“ ohne Masken ist ab Freitag wieder möglich!
26. August 2020
Die Lockerung und Angleichung der Mund-Nasen-Schutzpflicht an die Bundesvorgaben ist ein wichtiger Schritt für die OÖ-Wirtschaft! Masken müssen nur mehr in in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden, im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei), in Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, in…