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26. August 2020
Die Lockerung und Angleichung der Mund-Nasen-Schutzpflicht an die Bundesvorgaben ist ein wichtiger Schritt für die OÖ-Wirtschaft! Masken müssen nur mehr in in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden, im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei), in Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, in…
Die Lockerung und Angleichung der Mund-Nasen-Schutzpflicht an die Bundesvorgaben ist ein wichtiger Schritt für die OÖ-Wirtschaft!
Die Betreiber sowie deren Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt einen MNS zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Zu finden auch unter diesem Link:https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html