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      „Shopping“ ohne Masken ist ab Freitag wieder möglich! 

      26. August 2020

      Die Lockerung und Angleichung der Mund-Nasen-Schutzpflicht an die Bundesvorgaben ist ein wichtiger Schritt für die OÖ-Wirtschaft! Masken müssen nur mehr in in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden, im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei), in Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, in…

      Die Lockerung und Angleichung der Mund-Nasen-Schutzpflicht an die Bundesvorgaben ist ein wichtiger Schritt für die OÖ-Wirtschaft!

      Masken müssen nur mehr in
      • in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis,
      • in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden,
      • im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei),
      • in Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, in Bankfilialen, in Postfilialen sowie bei Postpartnern, bei Dienstleistungen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind

      Die Betreiber sowie deren Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt einen MNS zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

      Zu finden auch unter diesem Link:https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html

      Die Maske kann bzw. soll aber mit Vernunft und Eigenverantwortung – unabhängig von der gesetzlichen Regelung – immer dann getragen werden, wenn der nötige Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann.

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