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      Starke KMU für mehr Fleiß und Leistung in Österreich

      10. März 2025

      Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer kündigt Mittelstandspaket an.

      Die wirtschaftliche Lage in Österreich ist herausfordernd. Heimische Betriebe kämpfen mit hohen Kosten und die Wettbewerbsfähigkeit ist unter Druck.

      „Das geplante Mittelstandspaket ist ein klares Bekenntnis zum Unternehmertum und zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Das Comeback von Leistung und Wettbewerb starten wir jetzt und setzten nun konsequent die ersten Maßnahmen Schritt für Schritt um “,

       so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

       

      KMU sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft

      Im Jahr 2023 gab es in Österreich etwa 579.500 KMU, die 99,7 Prozent aller Unternehmen in der marktorientierten Wirtschaft ausmachen. Diese beschäftigten rund 2,5 Millionen Erwerbstätige, rund zwei Drittel aller Beschäftigten, und zeichnen sich für die Ausbildung von rund 53.700 Lehrlingen, rund 58 Prozent aller Lehrlinge, verantwortlich. Mit einer Bruttowertschöpfung von 168 Milliarden Euro – das entspricht 56 Prozent der marktorientierten Wertschöpfung in Österreich – tragen diese wesentlich zur heimischen Wirtschaftsleistung bei.

       

      „Unsere Klein- und Mittelbetriebe, sowohl die Unternehmerinnen und Unternehmer wie auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind unverzichtbar für den Erhalt von Arbeitsplätzen, Wohlstand sowie eines starken Mittelstandes in Österreich“,

       so Hattmannsdorfer.

       

      Das Mittelstandspaket sieht folgende Maßnahmen für 2025 vor:

      Abschaffung der Belegausdruckpflicht:

      Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), abgeschafft.

      Erhöhung Basispauschalierung in zwei Schritten:

      Die Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale wird ab 2025 auf 320.000 sowie 13,5 Prozent und ab 2026 auf 420.000 Euro und 15 Prozent erhöht.

      NoVA-Befreiung:

      Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 01.07.2025 von der NoVA befreit.

       

      Weitere Schritte für 2026/2027:

      • Vereinfachung von Betriebsübergaben
      • Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 33.000 auf 50.000 Euro
      • Digitalisierung der Unternehmensgründung
      • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren e. Entrümpelungen im Bereich des Betriebsanlagenrechts
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