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      Teuerungsausgleich für Selbstständige

      21. Oktober 2022

      Wir setzen uns intensiv für die Entlastung der heimischen Unternehmer:innen ein. Erfreulicherweise konnten  dadurch wichtige Entlastungsschritte in Form einer außerordentlichen Beitragsgutschrift der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) durchgesetzt werden.

      Für Selbständige mit geringem Einkommen ist – analog zum einmaligen Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmer – eine Gutschrift von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 100 bis 500 Euro vorgesehen. Diese Gutschrift wird für alle anspruchsberechtigten Personen in der kommenden Beitragsvorschreibung (Mitte November) berücksichtigt. Erfreulich ist auch, dass diese Gutschrift unbürokratisch und automatisch im Rahmen der Beitragsberechnung erfolgt und keine gesonderte Antragsstellung erforderlich ist.

       

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