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      Trotz erster Senkungen: KöSt-Belastung bleibt hoch

      21. November 2023

      Um den preislichen Wettbewerbsnachteil heimischer Kapitalgesellschaften gegenüber den Nachbarschaftsstaaten zu reduzieren, wäre eine Senkung des KöSt-Satzes auf zumindest 21 Prozent notwendig.

      Eine hohe Körperschaftsteuerbelastung wirkt tendenziell hemmend auf Investitionen, Innovationen und somit auch auf das künftige Wirtschaftswachstum. Zudem macht sie den Wirtschaftsstandort weniger attraktiv, denn eine überproportionale Körperschaftbesteuerung hält ausländische Investoren ab und erhöht die Gefahr, dass heimische Betriebe ihren Standort ins Ausland verlagern. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass in Österreich bereits eine Senkung des KöSt-Satzes eingeleitet wurde.

       

      Dennoch zeigt der europäische Vergleich für 2023 noch immer eine überdurchschnittliche nominale Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Österreich. Mit aktuell 24 Prozent befindet sich Österreich unter den zehn EU-Ländern mit der höchsten nominalen Körperschaftsteuerbelastung und liegt um 2,8 Prozentpunkte über dem EU-27-Schnitt (21,2 Prozent). Betrachtet man unsere Nachbarländer, ist der Abstand zu deren Durchschnittswert (20 Prozent) mit vier Prozentpunkten noch größer. Nur Deutschland (29,9 Prozent) und Italien (27,8 Prozent) haben höhere nominale KöSt-Sätze als Österreich. Ungarn (10,8 Prozent), Slowenien (19 Prozent), Tschechien (19 Prozent) und die Slowakei (21 Prozent) sowie Liechtenstein (12,5 Prozent) und die Schweiz (19,7 Prozent) liegen zum Teil deutlich unter dem österreichischen Niveau.

       

      Die Senkung des KöSt-Satzes auf 23 Prozent im nächsten Jahr ist daher zwar ein richtiger Schritt, wird jedoch an der grundsätzlichen Situation nichts Wesentliches ändern. Um notwendige unternehmerische Transformationsinvestitionen zu unterstützen und den preislichen Wettbewerbsnachteil heimischer Kapitalgesellschaften insbesondere gegenüber dem Großteil der Nachbarschaftsstaaten tatsächlich zu reduzieren, wäre eine Senkung des KöSt-Satzes auf zumindest 21 Prozent notwendig. Darüber hinaus würde eine Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer insbesondere die Liquidität kleinerer, ertragsschwacher Unternehmen stärken. Dadurch ließen sich die Standortattraktivität erhöhen, das künftige Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsplätze sichern.

       

       

       

      Grafik: Überdurchschnittliche nominale Körperschaftbesteuerung in Österreich
      Quelle: Quelle: Eurostat, OECD (Schweiz) und PwC (Liechtenstein). Kombinierte Körperschaftsteuersätze (zentrale und regionale Steuersätze). Werte für 2023.
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