160 Teilnehmer dokumentieren, wie brandaktuell die Arbeitszeit-Thematik ist. "Mit den zurzeit geltenden Gesetzen wird es uns sehr schwer fallen, auch weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene konkurrenzfähig zu bleiben", darauf wies WB-Obmann Josef Resch hin.
Vertreter der Spedition Englmayer zeigten Probleme bei der "Reisezeit" auf: "Wenn ein Mitarbeiter als Beifahrer mitfährt und dabei schläft, gilt dies als aktive Reisezeit und damit als Arbeitszeit. Wenn er hingegen mit dem Zug fährt und dabei beispielsweise ein Buch liest, gilt dies rein rechtlich nicht als aktive Reisezeit."
Die Firma Resch &Frisch berichtete über Aufzeichnungspflichten bei Pausen. So wird trotz einzelvertraglicher Vereinbarungen mit jedem Mitarbeiter die automatisch EDVmäßige Berücksichtigung der festgelegten Pausenzeiten nicht akzeptiert. Dies erfolgt nur bei Unternehmen mit Betriebsrat und stellt daher eine Diskriminierung von Betrieben ohne Betriebsrat dar.
Große Hürden bereitet das Arbeitszeitrecht der Firma TGW bei ihren Auslandsaufträgen. Als weltweit tätiges Anlagenbauunternehmen konkurriert TGW mit Anbietern aus allen Kontinenten und muss bei diesen Auslandsbaustellen die österreichischen Arbeitszeitbestimmungen einhalten (auch österreichische Feiertage).
"Bezirksrundschau OÖ" Nr. 23/2013 vom 06.06.2013 Seite 41 Ressort: Wirtschaft & Beruf Wels