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      Überblick zu den geplanten neuen Regelungen ab 8. Februar 2021

      3. Februar 2021

      Die von der Regierung beschlossenen Öffnungs-Auflagen ab dem 8. Februar 2021 stellen viele Betriebe wieder vor eine schwierige Aufgabe.

      Ab Montag, den 8. Februar 2021 dürfen Handel, Zoos, Museen und Galerien unter folgenden Voraussetzungen wieder für den Kundenverkehr geöffnet werden:

      • FFP2-Maskentragepflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden;
      • max. 1 Kunde pro 20m² Verkaufsfläche; In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet. Im Lebensmittel-Einzelhandel und auch in allen anderen Handelsbranchen, die auch derzeit offen halten dürfen, bleibt die 10m²-Regel weiterhin bestehen;
      • Einhaltung des Mindestabstandes von 2m.

       

      Ebenfalls für den Kundenverkehr öffnen dürfen körpernahe Dienstleister unter folgenden Voraussetzungen:

      • Einhaltung der bisher bereits gültigen Hygienevorschriften
      • FFP2-Maskentragepflicht für Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden;
      • Kundinnen und Kunden müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen COVID-19-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

      Informationen zu behördlichen Teststraßen in Oberösterreich

      Zur Eindämmung der Infektionszahlen wird zusätzlich die derzeit gültige Einreise-Verordnung verschärft.


       

      Gesamte Rechtsvorschrift für 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, Fassung vom 08.02.2021

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