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      Überblick zu den kommenden COVID-Verordnungen und Regeln

      23. Dezember 2020

      Die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) gilt von 26. Dezember 2020 bis inklusive 4. Jänner 2021.

      Verordnung aus dem Hauptausschuss des Nationalrates

       

      Zusatzhinweis für Gastronomie und Hotellerie:
      Die bundesweiten Regelungen, die laut der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung von 26. Dezember 2020 bis 4. Jänner 2021 für Gastronomie und Hotellerie gelten, sind gegenüber den bisher gültigen Vorgaben unverändert. Das bedeutet, all das, was für die Gastronomie und Hotellerie bis zum 26. Dezember 2020 erlaubt bzw. verboten ist, auch für den Zeitraum bis 4. Jänner 2021 gleichlautend gilt.

      Zusätzlich wurde heute parallel auch eine Landesverordnung veröffentlicht, die bereits ab dem 24. Dezember 2020 gültig ist. Diese Verordnung betrifft NUR Gastronomiebetriebe, die in Skigebieten liegen und mittels öffentlicher Straßen nicht erreichbar sind, und untersagt für solche Betriebe die Möglichkeit der Abholung von Speisen und Getränken (Verbot von Take-away).
      Details zur Landesregelung

      Erläuterungen zur Landesverordnung

      Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Betrieb von der Landesverordnung betroffen ist, kann Ihnen unter Angabe einer kurzen und präzisen Lagebeschreibung die für Sie zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiterhelfen.

      Liste mit Kontakten der Bezirksverwaltungsbehörden

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