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      Umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 16. April 2022 

      15. April 2022

      Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen sowohl auf den Intensivstationen als auch auf den Normalstationen ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten.

      Somit erfolgen mit Ostern für die Betriebe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen. Ab 16. April 2022 gelten daher folgende Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen: 

      • Allgemeine Corona-Maßnahmen
        FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (beispielsweise in Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zum Beispiel in Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
        Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
        Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.

        Die 3-G-Regel
        als Zugangsbeschränkung in der Nachgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.

        Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. eine Verlängerung von neun auf zwölf Monate).

        Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie die Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).

        Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen vorgesehen werden.

        Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln aufgrund von landesrechtlicher Verordnungen erlassen.

        Die Maßnahmen werden vorerst bis 8. Juli 2022 gelten. 

       

      Alle weiteren Informationen sind unter

      www.sichere-gastfreundschaft.at

      abrufbar. 

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