Umsatzersatz für Zulieferer rettet tausende Betriebe
29. Dezember 2020
Die beschlossenen Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe retten tausende Firmen und sichern noch viel mehr wichtige Arbeitsplätze.
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29. Dezember 2020
Die beschlossenen Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe retten tausende Firmen und sichern noch viel mehr wichtige Arbeitsplätze.
Die Wirtschaftskammer hat massiv darauf gedrängt und jetzt sind sie fix! Die Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe retten tausende Firmen und sichern noch viel mehr wichtige Arbeitsplätze“, freut sich WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass Zulieferer finanziell gestützt werden, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllen:
Bevor die Hilfen ausbezahlt werden, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Der Grund dafür ist, dass sich die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern kann. Anträge auf Umsatzersatz sind somit ab Ende Jänner 2021 mittels Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter möglich.
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Jetzt gelte es, bei der finalen Ausgestaltung der Hilfskriterien genau auf die Praxistauglichkeit zu achten und bestmöglich auf die Bedürfnisse dieser Zulieferbetriebe einzugehen. Darüber hinaus sei auch noch eine Lösung für jene Zulieferer zu finden, die über Dritte an behördlich geschlossene Betriebe geliefert haben.