• News & Events

      Keine Ergebnisse gefunden

    • Sonstige Informationen

        Keine Ergebnisse gefunden

      Alle Suchergebnisse anzeigen schließen

      Umsatzersatz für Zulieferer rettet tausende Betriebe

      29. Dezember 2020

      Die beschlossenen Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe retten tausende Firmen und sichern noch viel mehr wichtige Arbeitsplätze.

      Die Wirtschaftskammer hat massiv darauf gedrängt und jetzt sind sie fix! Die Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe retten tausende Firmen und sichern noch viel mehr wichtige Arbeitsplätze“, freut sich WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer. Der Plan der Bundesregierung sieht vor, dass Zulieferer finanziell gestützt werden, wenn sie drei Voraussetzungen erfüllen:

       

      • Mindestens 50 Prozent „Umsatzzusammenhang“ mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben
      • Nachweis von mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu November/Dezember 2019
      • Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro Bestätigung dieser Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter

       

      Bevor die Hilfen ausbezahlt werden, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Der Grund dafür ist, dass sich die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern kann. Anträge auf Umsatzersatz sind somit ab Ende Jänner 2021 mittels Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter möglich.

      „Der Umsatzersatz auch für Zulieferer war uns so ungemein wichtig, weil diese Betriebe ein wichtiges Standbein unseres Wirtschaftsstandorts sind. Wir hätten uns selbst massiv geschadet, wenn wir sie vergessen hätten. Ganz zu schweigen davon, dass diese Hilfen nur fair sind. Denn diesen Unternehmen sind ja die Umsätze massiv weggebrochen, weil ihre Kunden behördlich geschlossen worden sind“, so Doris Hummer.

      Jetzt gelte es, bei der finalen Ausgestaltung der Hilfskriterien genau auf die Praxistauglichkeit zu achten und bestmöglich auf die Bedürfnisse dieser Zulieferbetriebe einzugehen. Darüber hinaus sei auch noch eine Lösung für jene Zulieferer zu finden, die über Dritte an behördlich geschlossene Betriebe geliefert haben.

      Schließen