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      WK-Wahl 2025

      Unsere Betriebe können ab Freitag, 17. Dezember wieder öffnen

      14. Dezember 2021

      Zusätzliche Öffnungszeiten für Oberösterreich bis inklusive 19. Dezember

      Eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen, wie sie voraussichtlich auch in Oberösterreich
      ab 17. Dezember gelten werden, finden sich hier.

      Für die Gastronomie haben wir alle Regelungen hier zusammengefasst.

       

       

      Christmas Shoppingtage in Oberösterreich

      Für Oberösterreich gibt es von 17. Dezember bis inklusive 19. Dezember 2021 zusätzliche Öffnungszeiten.

      Freitag, 17. Dezember: 6:00 bis 21:00 Uhr

      Samstag, 18. Dezember: 6:00 bis 19:00 Uhr

      Sonntag, 19. Dezember: 10:00 bis 18:00 Uhr (Übernahme der Sozialpartner-Einigung auf Bundesebene. Öffnung nur für Betriebe, die im Lockdown geschlossen waren)

       

       

      „Shop & Win in Oberösterreich“ von 17. Dezember 2021 bis 8. Jänner 2022

      Alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die von 17. Dezember 2021 bis 8. Jänner 2022 ihren Weihnachtseinkauf bei einem Händler in Oberösterreich machen, der im Lockdown geschlossen haben musste, haben die Chance, dass das Land OÖ ihre Rechnung übernimmt. Das Gleiche gilt beispielsweise für den Besuch in einem Wirtshaus oder bei einem Friseur in Oberösterreich in diesem Zeitraum. Einfach die Rechnung einreichen und mit etwas Glück bezahlt das Land OÖ Weihnachtseinkäufe, Gastro-Rechnungen oder Friseurbesuche – und das 10.000 mal (max. 200,- Euro pro Rechnung)!

      Das Gewinnspiel „Shop & Win in Oberösterreich“ im Überblick:

      • Laufzeit: von 17. Dezember 2021 bis 8. Jänner 2022
      • Teilnahmeberechtigt: Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich mit Einkäufen für nicht unternehmerische Zwecke
      • Rechnungen können in diesem Zeitraum also ab 17. Dezember auf der Homepage ooe-weihnachtsshopping.at eingereicht werden (Freischaltung der Website ab 17.12.)
      • Es werden insgesamt 10.000 Rechnungen gezogen und das Land OÖ übernimmt den Rechnungsbetrag. (max. 200,- Euro pro Rechnung)
      • Es können nur Rechnungen (Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, Konsumation, jedoch keine Gutscheine oder Online-Käufe) von Betrieben oder körpernahen Dienstleistern eingereicht werden, die jetzt im Lockdown geschlossen waren und eine Betriebsstätte in Oberösterreich haben sowie über eine aufrechte behördliche Genehmigung verfügen.

       

       

      Investitionsförderungen und Nahversorgerförderung für OÖ Betriebe

      Das Land OÖ wird in den nächsten Tagen eine neue OÖ. Invesitionsprämie für vom Lockdown betroffene Branchen anbieten. Ebenso wird es eine zusätzliche oö Nahversorgerförderung geben.

       

       

      Bundesweite Unterstützungsmaßnahmen für Lockdown Branchen und Betriebe

      Zum Überblick und zu den Beantragungsmöglichkeiten der diversen Förderinstrumente

       

       

      Aushänge für diverse Branchen zum Download:

      » A4-Aushang: Hygiene-Maßnahmen Handel allgemein
      » A4-Aushang: Hygiene-Maßnahmen Handel und Grundgüter des täglichen Lebens
      » A4-Aushang: Hygiene-Maßnahmen körpernahe Dienstleister

       

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