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      Verbesserungen bei Investitionsprämie sind weiterer Anreiz für standortstärkende Investitionen

      3. Februar 2021

      Der Durchführungszeitraum für Investitionsprämie soll deutlich ausgeweitet werden.

      Für die Investitionsprämie hat Wirtschaftsministerin Schramböck nun weitere Erleichterungen angekündigt: Der Durchführungszeitraum, also jener Zeitraum, in dem die mit der Prämie geförderten Neuinvestitionen umgesetzt werden sollen, wird deutlich ausgeweitet: Bei einem Investitionsvolumen bis zu 20 Mio. Euro hat die Inbetriebnahme und Bezahlung nun bis Ende Februar 2023 zu erfolgen, das ist eine Ausdehnung um ein Jahr. Und bei Investitionen über 20 Mio. Euro ist nun zwei Jahre länger Zeit, also bis Ende Februar 2025.

       

      Zuvor wurde bereits angekündigt, dass die Frist für das Setzen erster Maßnahmen der Investitionen (das sind etwa Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen) um drei Monate von 28. Februar 2021 bis 31. Mai 2021 verlängert wird. Betriebe haben damit mehr Zeit für Beginn und Umsetzung von Investitionen, die mit der Investitionsprämie gefördert werden.

       

      Investitionen sind ein wesentlicher Impuls für die Wirtschaft. Diese Ausweitung macht es für Unternehmen noch attraktiver, die Investitionsprämie in Anspruch zu nehmen. Damit wird ein nachhaltiger Anreiz für Investitionen gesetzt, der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe und damit des gesamten Standortes steigert.

       

      Infoblatt Investitionsprämie

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