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      Verkehrswirtschaft fordert
 Korrektur beim Steuerreformpaket

      30. November 2021

      Investitionsbremse durch CO2-Preis ohne angemessenen Ausgleich

      Das Steuerreformpaket enthält einige positive Instrumente zur Entlastung der Menschen und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land. 

       

      „Die für die künftige Entwicklung der Mobilität vorgesehene CO2-Bepreisung muss allerdings unbedingt korrigiert werden“, 

      zeigt Oberösterreichs Verkehrs-Spartenobmann Wolfgang Schneckenreither noch dringendes Verbesserungspotenzial auf. 

       

      Mit echten substanziellen Ausgleichsmaßnahmen muss der notwendige Spielraum für betriebliche Investitionen zur ökologischen Transformation der Mobilität geschaffen und erhalten werden. Im vorgesehenen engen Korsett eines möglichen anteiligen Ausgleichs im Rahmen einer reinen Härtefallregelung würde den Betrieben kein angemessener Ausgleich für die Mehrbelastungen aus dem CO2-Preis geboten, Investitionen in klimafreundliche Antriebsformen würden schwer gemacht. 

       

      Nur in Härtefällen sieht die Regelung für Betriebe auf Antrag eine anteilige Refundierung der durch die CO2-Bepreisung verursachten Mehrkosten vor, wenn diese mehr als 15 Prozent der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten des Unternehmens ausmachen und alle Auflagen eines zwingend zu erstellenden Energie-Audits erfüllt werden, andernfalls auch diese überschaubaren Refundierungen wieder zurückzubezahlen wären. Der bei weitem zu hohe Schwellenwert wird in der Praxis dazu führen, dass kaum ein Betrieb wirklich einen Ausgleich erhalten wird.

       

      Dass letztlich nicht wirklich ein adäquater Ausgleich beabsichtigt sein dürfte, zeigt sich auch daran, dass dafür jährlich maximal 100 Mio. Euro im Budget vorgesehen werden.

       

      „Allein für den gewerblichen Wirtschaftsverkehr wird die CO2-Bepreisung bis 2030 aber Mehrbelastungen von rund 6 Mrd. Euro verursachen – Geld, das den Betrieben als Anreiz für sinnvolle ökologische Zukunftsinvestitionen fehlen wird. Zum Vergleich erhalten Privatpersonen künftig als Ausgleich für höhere Spritpreise einen Klimabonus, für den jährlich bis zu 1,5 Mrd. Euro budgetiert sind. Dieses Missverhältnis zu Lasten des gewerblichen Wirtschaftsverkehrs ist nicht einzusehen“,

      kritisiert Schneckenreither.

       

      Ökologische Transformation ist ein erklärtes Ziel der Steuerreform. Eine CO2-Bepreisung ohne angemessenen Ausgleich für den Wirtschaftsverkehr wird sich als Investitions- und Innovationsbremse auswirken und eine Offensive der Wirtschaft zur raschen Umrüstung auf alternative Antriebe massiv erschweren. 

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