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      Verlängerung der Kurzarbeit und Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung

      30. November 2021

      Mitarbeiter im Tourismus halten

      Mit Blick auf die gerade beginnende Wintersaison ist der bundesweite Lockdown insbesondere für die Tourismusbranche mit großen Herausforderungen verbunden. Auch weil die stark von Saisonarbeitskräften abhängige Branche einen Großteil ihrer Mitarbeiter genau in diesem Zeitraum einstellt. 

      Um die Mitarbeiter im Tourismus zu halten und deren Abwanderung in andere Branchen oder Nachbarländer zu verhindern, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern Maßnahmen beschlossen, um Saisonbetriebe zu unterstützen und Langzeit-Kurzarbeitende zu entlasten. 

       

      Verlängerung der Kurzarbeit 

      Neben den für die Branche essentiellen Wirtschaftshilfen wie Ausfallbonus, Verlustersatz, Veranstalterschutzschirm, Überbrückungsfinanzierungen sowie Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen und Privatzimmervermieter wurde nun auch die Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert. 

      Besonders betroffene Betriebe (ab 50 Prozent Umsatzrückgang im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 oder Betretungsverbot) können weiterhin die ungekürzte Beihilfe beantragen. 

      Außerdem wurden die Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Kurzarbeit erleichtert. 

       

      Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung 

      Die Saisonstarthilfe gilt für alle Personen, die zwischen dem 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 (in Oberösterreich bis 17. Dezember) angestellt wurden bzw. werden, also bis zum Ende des Lockdowns. 

      Arbeitgeber bekommen für diese Neuanstellungen 65 Prozent des Bruttogehalts – inklusive aller Lohnnebenkosten – vom AMS refundiert. 

      Arbeitnehmer beziehen mit der Saisonstarthilfe das vollständige Gehalt. 

      Diese Regelung gilt bis zum ehestmöglichen Datum, ab dem die reguläre Kurzarbeit in Anspruch genommen werden kann – maximal bis zum 31. Jänner 2022. 

      Danach kann der Arbeitnehmer das bereits existierende Modell der Kurzarbeit beanspruchen. 

      Voraussetzung für die Saisonstarthilfe ist, dass sich der Arbeitnehmer in Österreich befindet. Die Meldung des Arbeitnehmers muss ohnehin bereits auf Grundlage des Meldegesetzes vorgenommen werden. 

      Außerdem greift die Regelung ausschließlich für Saisonbetriebe. 

      Die Beantragung der Saisonstarthilfe erfolgt beim AMS. 

       

      Einmalige Bonuszahlung für Langzeit-Kurzarbeitende 

      Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, erhalten in dieser Zeit weiterhin zwischen 80 und 90 Prozent des Gehalts ersetzt. 

      Um Personen, die sich bereits längere Zeit in Kurzarbeit befinden, zu entlasten, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern für jene Personen eine einmalige Bonuszahlung von 500 Euro beschlossen. 

      Gerade in der Tourismusbranche, speziell in den besonders von der Pandemie betroffenen Bereichen, wie der Stadthotellerie, der Reisebüros oder der Veranstalterbranche ist diese Bonuszahlung von besonderer Bedeutung. 

      Voraussetzung dafür ist, dass sich der Arbeitnehmer im November 2021 in Kurzarbeit befindet und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet war. 

      Die Regelung gilt für Personen in Kurzarbeit, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist. 

      Die Bonuszahlung muss vom Mitarbeiter beantragt werden. 

       

      Trinkgeldersatz 

      Speziell in der Tourismusbranche sind Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit auch vom Ausbleiben des Trinkgeldes betroffen. 

      Um diesen Verlust auszugleichen, haben sich die Sozialpartner erneut auf einen Trinkgeldersatz geeinigt. 

      Ab Dezember 2021 erhalten daher Arbeitnehmer in Trinkgeldbranchen eine erhöhte Vergütung. 

      Diese ergibt sich aus einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage für diese Vergütung sowie einer Erhöhung der dem Unternehmen zustehenden Beihilfe um 5 Prozent. 

       

      Weitere Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.

      www.sichere-gastfreundschaft.at

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