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      Verlängerung der Nahversorgungs-Förderung

      27. Dezember 2022

      Wichtiger Impuls zur Stärkung der regionalen Wirtschaft

      Das Nahversorgungsprogramm des Landes OÖ ist nun bis Ende 2023 verlängert worden. Zugleich wurde der Zugang zur Förderung erleichtert, um noch mehr Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Nahversorgungssituation in Oberösterreich zu schaffen. Konkret wird die Mindestinvestitionshöhe von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Weiters werden bei Lebensmitteleinzelhändlern nur noch jene mit einem Vollsortiment gefördert. Präsidentin Mag. Doris Hummer, Wirtschaftsbund-Landesobfrau, begrüßt die Verlängerung der Nahversorgungsförderung des Landes OÖ als einen ganz wichtigen Impuls zur Stärkung der regionalen Wirtschaft.

      Das Land OÖ fördert im Rahmen des OÖ. Nahversorgungsprogrammes Investitionen von folgenden Betrieben:

      • Lebensmitteleinzelhandel (mit Vollsortiment)
      • Bäckerei
      • Fleischerei
      • Gastronomiebetrieb
      • Konditorei

      Gefördert werden insbesondere die Neuerrichtung eines Betriebes, die Modernisierung und Erweiterung eines Betriebes, die Qualitätsverbesserung und Angebotserweiterung sowie Betriebsübernahmen.

      „Mit der Verlängerung der Nahversorgungsförderungsrichtlinie bis zum 31. Dezember 2023 unterstützt das Land Oberösterreich ein wichtiges Anliegen der Unternehmen. Für uns ist die Nahversorgung seit jeher von großer Bedeutung und eine gezielte Unterstützung ist hier wichtig und richtig. Mit der Nahversorgungsförderung werden betriebliche Investitionen angekurbelt, die das Wachstum der Unternehmen fördern und deren Konkurrenzfähigkeit langfristig verbessern“,

      erklärt Präsidentin Hummer.

       

      Langjährige Forderung wurde umgesetzt

      Die oberösterreichische Wirtschaft begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Landes OÖ, die Mindestinvestitionsquote von 15.000 auf 10.000 Euro zu senken. Damit wurde eine langjährige Forderung umgesetzt. Gerade die Senkung der Mindestinvestitionsquote bietet vielen Klein- und Kleinstbetrieben erst die Chance, eine Förderung auch tatsächlich nutzen zu können. Jeder Nahversorgungsförderungs-Euro setzte in der Vergangenheit ungefähr zehn weitere Euro an Investitionen in Bewegung. Das ist aktive Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in den Regionen.

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