Die Öffnungsschritte am 19. Mai haben der Wirtschaft zu einem starken Aufschwung verholfen. Dennoch gibt es Branchen und Betriebe, die weiterhin Unterstützung brauchen, wie etwa der Städtetourismus sowie vor- und nachgelagerte Bereiche.
Hier die Details dazu:
Ausfallsbonus:
- Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
- Wegfall Vorschuss FKZ Teil: Nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
- Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
- Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)
- Deckel: 80.000 Euro
- Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen max. den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
- Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen
Verlustersatz:
- Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
- Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
- Deckel: 10 Mio. Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)
Härtefallfonds:
- Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
- Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
- Betrag: Max. 2000 Euro
- Zeitraum: Ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)
Beantragungszeitraum: Bis Ende Oktober 2021
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