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      Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

      15. Juni 2021

      Die Bundesregierung hat die Details dazu präsentiert.

      Die Öffnungsschritte am 19. Mai haben der Wirtschaft zu einem starken Aufschwung verholfen. Dennoch gibt es Branchen und Betriebe, die weiterhin Unterstützung brauchen, wie etwa der Städtetourismus sowie vor- und nachgelagerte Bereiche.

       

      Hier die Details dazu:

       

      Ausfallsbonus:

      • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
      • Wegfall Vorschuss FKZ Teil: Nur noch Bonus (Ersatz des Umsatzausfalls)
      • Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
      • Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischer Rohertrag (10%, 20%, 30% und 40%)
      • Deckel: 80.000 Euro
      • Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen max. den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben
      • Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden von FKZ 800.000 übernommen

       

      Verlustersatz:

      • Verlängerung: 6 Monate (Juli – Dezember)
      • Eintrittskriterium: 50% Umsatzausfall
      • Deckel: 10 Mio. Euro (beihilfenrechtlicher Rahmen)

       

      Härtefallfonds:

      • Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)
      • Eintrittskriterium: 50% Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)
      • Betrag: Max. 2000 Euro
      • Zeitraum: Ab 1. Juli (für 15. Juni bis 30. Juni gibt es einen automatisierten Ersatz)

      Beantragungszeitraum: Bis Ende Oktober 2021

       

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