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      Verordnung sichert SV-Stundungs-Paket ab

      15. Juni 2020

      Für Dienstgeber, die mit coronabedingten Liquiditätsproblemen konfrontiert sind bzw. waren, erfolgte eine unbürokratische und verzugszinsenfreie Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bzw. konnte auch eine praxisnahe Lösung für die Zeitraum Mai bis Dezember 2020 erreicht werden.Bei der Beschlussfassung der erforderlichen Rechtsgrundlagen kommt es leider zu einer Verzögerung. Nun konnte durch…

      Für Dienstgeber, die mit coronabedingten Liquiditätsproblemen konfrontiert sind bzw. waren, erfolgte eine unbürokratische und verzugszinsenfreie Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bzw. konnte auch eine praxisnahe Lösung für die Zeitraum Mai bis Dezember 2020 erreicht werden.

      Bei der Beschlussfassung der erforderlichen Rechtsgrundlagen kommt es leider zu einer Verzögerung. Nun konnte durch eine am 10. Juni 2020 erlassene und heute kundgemachte Verordnung das geplante Stundungspaket und die damit verbundene Rechtssicherheit sichergestellt werden. Somit konnte auch für die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Mai – die mit 15. Juni 2020 fällig wären – eine pragmatische Lösung gefunden werden.

      Detailinformationen zur konkreten Rechtslage und Abwicklung

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